Eine Mieterin hat ihren Vermieter unter anderem auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil der einen Rolladen nicht reparieren ließ. Das Schwabacher Amtsgericht hat die Klage aber abgewiesen. Genau in dem Moment, als sie die Treppe herunterging, sei der Rolladen krachend heruntergefallen. Sie selbst sei vor Schreck fast die Stufen heruntergefallen und hatte sich verletzt. Das sei aber nicht auf eine Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen, urteilte das Gericht. Vielmehr würden laute Geräusche zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.