Die Schwabacher Polizei hat einem Jungen jetzt vor den Augen seiner Mutter den Roller wegnehmen müssen - und zwar seinen Elektroroller. Die sind zwar seit kurzem für den Straßenverkehr zugelassen, aber nicht dieses Modell. So ein Elektroroller darf nämlich nur bis zu 20 km/h fahren, braucht eine Typengenehmigung und ist versicherungspflichtig. Alle anderen Elektroroller dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen benutzt werden, auch nicht, wenn er einem kleinen Jungen gehört.