Eigentlich wollte der Mann sich in Schwabach nur über die Anforderungen und Voraussetzungen für Polizeibewerber informieren. Dann stellte sich heraus: Gegen den Mann liegt ein Erzwingungshaftbefehl vor. Der 24-Jährige wird bei seinem Vorstellungsgespräch als Polizeibewerber in Schwabach noch in der Dienststelle verhaftet. Bei einer routinemäßigen Überprüfung des Mannes hat sich herausgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Der junge Mann muss das im Haftbefehl geforderte Geld bezahlen, dann kann er nach Hause gehen. Ob er weiterhin an seinem Bewerbungsversuch festhalten will, kann derzeit nicht gesagt werden, hieß es von Seiten der Polizei.