Ein Schatzsucher in der Nähe von Solnhofen hat mit seinem Traum vom großen Schatz eine ziemliche Pleite erlebt. Ein Anwohner meldet der Polizei einen Mann, der im Bereich der Trockenhänge bei Eßlingen mit Metalldetektor und Klappspaten unterwegs ist. Eine Streife kommt und stellt seine private Schatzsuche kurzerhand ein. Denn das Graben nach Bodendenkmälern ohne entsprechende Genehmigung ist in Bayern nach dem Denkmalschutzgesetz nicht erlaubt. Den Schatzsucher erwartet jetzt ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.