Das war eine Schlappe für die Streudorfer Bürger. Wie berichtet, leiden die Anwohner unter dem Verkehr der B13-Umleitung. Darum haben sie vom Staatlichen Bauamt Ansbach eine Fußgängerampel und eine Beschränkung auf 30 km/h gefordert. Nach einem Treffen gibt es aber zu beidem weiterhin ein "Nein". Vor Weihnachten wird in dem Fall erstmal gar nichts passieren. Die Streudorferin Alexandra Kresse, kann die Begründung vom Bauamt aber nicht wirklich nachvollziehen:
"Es hieß immer, es ist schwierig, weil die Auflagen für das Aufstellen einer Fußgängerampel oder einer Begrenzung auf 30 sehr hoch wären und die bei uns im Ort nicht gegeben wären. Weil eben keine Gefahrensituation erkennbar wäre, dass die Straße besonders eng ist oder sehr kurvenreich. Dass das aus diesen Gründen nicht erforderlich wäre", so Alexandra Kresse.