Diese Jugendlichen aus Treuchtlingen hatten wohl den Kalender nicht ganz im Blick. Am Wochenende ging bei der Polizei in Treuchtlingen die Meldung ein, dass Jugendliche in der Innenstadt unterwegs sind und mit Feuerwerk zündeln. Eine Streife trifft vor Ort auf zwei Jugendliche. Sie haben Böller der Kategorie F2 dabei. Diese Böller darf man aber nur am 31.12. und am 01.01. zünden. An allen anderen Tagen droht ein Bußgeldverfahren nach dem Sprengstoffgesetz.