Ansbach | Kasseler Urteil sorgt für Kopfzerbrechen

Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel sorgt bei vielen Kliniken für Kopfzerbrechen. Unter anderem auch beim Klinikverbund ANregiomed. Bisher war es so: Wenn ein Patient eine schwere Form eines Schlaganfalls hatte, musste er innerhalb von 30 Minuten in ein überregionales Zentrum. Jetzt dürfen von der Entscheidung des Arztes den Patienten zu verlegen, bis zur Annahme des Patienten in eine entsprechenden Klinik, nur 30 Minuten vergehen.

Rainer Seeger, Pressesprecher von ANregiomed:
"Es ist in der Praxis so nicht umsetzbar. Das heißt, diese halbe Stunde kann nicht erreicht werden. Und zwar nicht mal in Ballungszentren, also in Großstädten. Es braucht auch Zeit, um den Patienten für einen Transport vorzubereiten, umzulagern, wie auch immer. Selbst wenn ein Hubschrauber direkt vor der Haustüre oder auf dem Dach steht, ist diese halbe Stunde echt sportlich."

Es geht aber auch um viel Geld. Wenn Kliniken diese 30 Minuten nicht einhalten, dürfen sie auch nicht die Kosten abrechnen. Der Klinikverbund ANregiomed sagte gegenüber Radio 8, dass die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet ist.

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