Ansbach | Ordnungsamt appelliert an Hundehalter

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Das Ansbacher Ordnungsamt bekommt vermehrt Anzeigen zu Verstößen gegen die Hundehaltungsverordnung. Seit Oktober hetzen öfter freilaufende Hunde Wildtiere oder verletzen sie lebensgefährlich. Das nimmt das Ordnungsamt jetzt zum Anlass, noch mal über die Pflichten der Hundehalter zu informieren. Nach der Hundehaltungsverordnung der Stadt Ansbach ist es vor allem auf Wiesen und in Wäldern geboten, die Hunde an der Leine zu halten. So verhindert der Besitzer ein Stöbern, Hetzen oder Reißen von Wild. Im Winter ist das Wild in einer Art Energiesparmodus und reagiert höchst sensibel, wenn es gestört wird. Schwächen Hunde das Wild dann, kann es dadurch erschöpfen und sogar erfrieren. Reißt ein Hund Wild sogar, dann wird ein Verfahren nach dem bayerischen Jagdgesetz eröffnet. Zudem hat der Jagdpächter ein Recht auf Schadensersatz. Verstöße nimmt jederzeit das Ordnungsamt entgegen.

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