Fürth | Stornierung ohne Gebühren

Bei einer Pauschalreise kann es sein, dass ein Flug vorverlegt wird. Ein Vater aus Fürth wollte daraufhin die Reise kostenlos stornieren. Das Amtsgericht Fürth gab ihm Recht. Die Richter haben die Klage eines Reiseveranstalters abgewiesen. Der Mann ist Vater eines dreijährigen Kindes. Einen Tag vor Reiseantritt hieß es dann: Der Rückflug von Antalya nach Nürnberg ist um 5.45 Uhr. Also zehn Stunden früher als ursprünglich gebucht. Daraufhin kündigte der Vater die Reise. Der Veranstalter wollte eine Rücktrittsgebühr – mehr als 2.000 Euro. Das Amtsgericht Fürth sagt aber: Durch die Vorverlegung hätten die beiden mitten in der Nacht aufstehen müssen und damit auch einen Reisetag verloren. Der Mann muss nicht zahlen.

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