LK Ansbach | Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Foto: Katzenschnupfen sorgt gerade bei verwilderten Tieren wie diesem Katzenwelpen für großes Leid.
Das Landratsamt Ansbach hat jetzt erstmals eine Katzenschutzverordnung erlassen. Davon betroffen ist ausschließlich der Ortsteil Diederstetten der Gemeinde Mönchsroth, so eine Pressemitteilung. Katzenbesitzer müssen dort jetzt ihre Freigänger kastrieren und per Chip kennzeichnen lassen. Hintergrund ist die immer weiter wachsende, verwilderte Katzenpopulation. Jetzt haben Katzenbesitzer ein halbes Jahr Zeit, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Ab dem 26. September wird es Fangaktionen mit Lebendfallen geben. Gekennzeichnete Hauskatzen werden direkt wieder freigelassen – verwilderte Katzen werden kastriert und nach Erholung wieder freigelassen.