Nürnberg / Fürth | Kein Anspruch auf Schadensersatz

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Wer bei großer Hitze sein Tier allein im Fahrzeug zurücklässt, muss selbst die Schäden bezahlen, wenn die Feuerwehr das Tier dann rettet. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg beschlossen. Eine Frau hatte ihren Mini-Yorkshire-Terrier im Wohnmobil in der prallen Sonne zurückgelassen, um sich in Fürth ein Fußballspiel anzusehen. Mit offenem Fenster, Wasser und Eiswürfeln will sie ihren Hund zwar ausreichend versorgt haben. Doch die Feuerwehr sah sich gezwungen, die Tür aufbrechen, um den kleinen Hund zu befreien. Die Frau verlangte daraufhin über 2.000 € Schadensersatz für die kaputte Tür von der Stadt Fürth. Das Landgericht hatte die Klage bereits abgewiesen und auch das Oberlandesgericht machte nun deutlich, dass sie in einer Berufung kaum Chancen habe.

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