Nürnberg | Die volle Aufmerksamkeit

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Immer mehr Autos verfügen über ein Infotainment-System. Also Freisprechanlage, Navi und Radio in einem. Auch wenn sich Autofahrer nur ganz kurz darauf konzentrieren, handeln sie grob fahrlässig. Das bekräftigt jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg noch einmal mit einem Urteil.

Die Klägerin ist Autovermieterin und überließ einem Mann einen Mercedes. Bei einer Fahrt raste er mit 200 Sachen über die Autobahn, während er gleichzeitig das Infotainment-System bediente. Dann stieß er gegen eine Planke und beschädigte den Wagen schwer. Nun muss er die Hälfte des Schadens selber zahlen und das bleibt auch so. Denn das OLG sagt: Wer so schnell fahre, müsse seine volle Konzentration auf das Autofahren richten. Er sei, wenn auch nur für Sekunden, abgelenkt worden. Dies reiche aber aus, um einen schweren oder gar tödlichen Unfall zu verursachen.

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